Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts
Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts
Textblöcke ein-/ausklappenDie Antragstellung ist erforderlich, wenn das Kind außerhalb der Wohnortgemeinde betreut werden soll.
Die Antragstellung ist erforderlich, wenn das Kind außerhalb der Wohnortgemeinde betreut werden soll.