Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
- um Zahnschäden und Zahnfehlstellungen bei Kindern frühzeitig festzustellen, bieten gesetzliche Krankenkassen zusammen mit Zahnärztinnen und Zahnärzten zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche an
- in Krippen, Kindertagesstätten, Schulen und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
- in der Regel bis 12. Lebensjahr, in Einrichtungen mit erhöhtem Kariesrisiko bis 16. Lebensjahr
- Ziele:
- Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für Zahngesundheit vermitteln
- Mundhygiene verbessern
- Beratung gesunde Ernährung
- durch Untersuchungen Zahnerkrankungen erkennen und verhüten
- Informationen und Beratung für Eltern
Leistungsbeschreibung
Zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen bei Kindern und Jugendlichen bieten die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter im Land Brandenburg die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es,
- den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
- die Mundhygiene zu verbessern
- Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
- Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Kindertageseinrichtungen und Schulen durchgeführt.
Diese Maßnahmen werden durch die gesetzlichen Krankenkassen gefördert.
Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.
Verfahrensablauf
Die Erziehungsberechtigten werden über die Durchführung der zahnärztlichen Untersuchung und die Maßnahmen der Gruppenprophylaxe informiert. Der Zahnärztliche Dienst führt diese Untersuchungen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen bzw. in eigenen Räumlichkeiten durch. Die Erziehungsberechtigten erhalten im Anschluss eine Information.
Die Untersuchungen erfolgen jährlich bzw. halbjährlich in Schulen mit Fluoridierung.
Die Untersuchungen erfolgen jährlich bzw. halbjährlich in Schulen mit Fluoridierung.
Zuständige Stelle
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte
Voraussetzungen
Ihr Kind besucht eine Gruppeneinrichtung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zahnärztlicher Prophylaxepass (wird durch die Zahnärztlichen Dienste bei Erstkontakt ausgegeben)
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
keine
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