Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
- Um Zahnschäden sowie Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festzustellen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an.
- Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit der Zähne vermitteln
- Mundhygiene verbessern
- Zahnerkrankungen erkennen und verhüten
- Information und Beratung der Eltern
- Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Krippen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt.
Leistungsbeschreibung
Zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen bei Kindern und Jugendlichen bieten die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter im Land Brandenburg die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es,
- den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
- die Mundhygiene zu verbessern
- Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
- Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Kindertageseinrichtungen und Schulen durchgeführt.
Diese Maßnahmen werden durch die gesetzlichen Krankenkassen gefördert.
Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.
Der Zahnärztliche Dienst des Gesundheits- und Veterinäramtes betreut mit seinen Zahnärzt:innen und Prophylaxeassistentinnen Kinder und Jugendliche im Alter von 0 Jahren in den Tagespflegeeinrichtungen und Kindertagesstätten, sowie in den Schulen des Landkreises Uckermark bis zur Jahrgangsstufe 10.
Die Betreuung umfasst:
- Jährliche zahnärztliche Untersuchungen von Kindern, die in den Kitas und in der Tagespflege betreut werden
- Jährliche zahnärztliche Untersuchungen in den Klassen 1 bis 10 (in den Förderschulen mit dem sonderpädagogischem Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung" ohne Altersbegrenzung)
- Durchführung präventiver Maßnahmen (Gruppenprophylaxe) in den Kitas, den Tagespflegeeinrichtungen und in den Grund- und Förderschulen
- Anleitung zur Mundhygiene
- Ernährungsberatung
- Angstabbau sowie Motivation zum Zahnarztbesuch
- Durchführung präventiver Maßnahmen in den Förderschulen bis zur Jahrgangsstufe 10
- Betreuungscontrolling bei Kindern mit auffälligen Befunden
Dazu kommen:
- Beratung von Kindern, Eltern und Sorgeberechtigten zu zahnärztlichen Fragen
- Multiplikatorenschulung für Sorgeberechtigte, Erzieherinnen und Erzieher, sowie Lehrerinnen und Lehrer
- Erstellung von Gutachten, soweit dies durch bundes- oder landesrechtliche Regelungen vorgeschrieben ist
- Planung, Organisation und Durchführung von Aktionstagen zum Thema Zahngesundheit in Kitas und Schulen
Verfahrensablauf
Die Erziehungsberechtigten werden über die Durchführung der zahnärztlichen Untersuchung und die Maßnahmen der Gruppenprophylaxe informiert. Der Zahnärztliche Dienst führt diese Untersuchungen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen bzw. in eigenen Räumlichkeiten durch. Die Erziehungsberechtigten erhalten im Anschluss eine Information.
Die Untersuchungen erfolgen jährlich bzw. halbjährlich in Schulen mit Fluoridierung.
Zuständige Stelle
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zahnärztlicher Prophylaxepass (wird durch die Zahnärztlichen Dienste bei Erstkontakt ausgegeben)
Welche Gebühren fallen an?
Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.
Rechtsgrundlage
Die Aufgaben sind im § 21 SGB V , im Brandenburgischem Gesundheitsdienstgesetz , im Kitagesetz , im Schulgesetz und den daraus resultierenden Verwaltungsvorschriften festgeschrieben.
Anträge / Formulare
keine