Baugenehmigung
Baugenehmigung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen, an die in der Bauordnung oder in Vorschriften aufgrund der Bauordnung Anforderungen gestellt sind, bedürfen der Baugenehmigung. Zu den baulichen Anlagen zählen auch Aufschüttungen und Abgrabungen, Stellplätze, Lagerplätze sowie Sport- und Spielflächen.
Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn die Bauaufsichtsbehörde die Pläne geprüft und festgestellt hat, dass die einschlägigen Bestimmungen des Bauplanungsrechts und des Bauordnungsrechts eingehalten werden und dass keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die von der obersten Bauaufsichtsbehörde veröffentlichten Vordrucke sind zu verwenden. Die Vordrucke zum GEG und zu den Herstellungskosten können Sie im Punkt "Dokumente" auch hier aufrufen, ausfüllen und ausdrucken.
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Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Brandenburgischen Baugebührenordnung - BbgBauGebO.
Gemäß Tarifstelle 1.1-1.5 der Brandenburgischen Baugebührenordnung
Was sollte ich noch wissen?
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen und gehört zu den gewerblichen Berufsgenossenschaften in der Bundesrepublik Deutschland. Die BG BAU ist grundsätzlich zuständig für die Unfallversicherung bei privaten Baumaßnahmen. Der BG BAU gegenüber hat der Bauherr alle Verpflichtungen eines Unternehmers.
Bauherrenpflichten
Arbeiten außer dem Bauherrn und seinem Ehegatten oder Lebenspartner auch Dritte mit, ist der Bauherr per Gesetz verpflichtet, die Helfer bei der BG BAU anzumelden, unabhängig davon, ob sie gegen Bezahlung oder unentgeltlich arbeiten. Private Unfall- oder Haftpflichtversicherungen der helfenden Personen befreien den Bauherrn nicht von seiner Meldepflicht.
Weitere Infos finden Sie auf der Internetseite der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft: http://www.bgbau.de/mitglieder/bauherr
Hinweise / Besonderheiten
Für Anträge auf dem Gemeindegebiet der Stadt Schwedt/Oder (einschließlich der Ortsteile) ist die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Schwedt/Oder zuständig.