Entrichtung der Fischereiabgabe
Entrichtung der Fischereiabgabe
Textblöcke ein-/ausklappenWenn Sie angeln oder fischen möchten, müssen Sie die Fischereiabgabe entrichten
Verfahrensablauf
Sie begeben sich unaufgefordert zur Ausgabestelle für Fischereiabgabemarken und entrichten die entsprechende Fischereiabgabe.
Nach Entrichtung der Fischereiabgabe erhalten Sie die Abgabemarke als Nachweis. Diese ist in die Nachweiskarte einzukleben.
Voraussetzungen
Mindestalter 8 Jahre
Welche Gebühren fallen an?
Kinder und Jugendliche von 8 bis 17 Jahre: 2,50 EUR
- Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für ein Kalenderjahr: 12,00 EUR
- Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für fünf Kalenderjahre: 40,00 EUR