Entrichtung der Fischereiabgabe
Wenn Sie angeln oder fischen möchten, müssen Sie die Fischereiabgabe entrichten
Verfahrensablauf
Sie begeben sich unaufgefordert zur Ausgabestelle für Fischereiabgabemarken und entrichten die entsprechende Fischereiabgabe.
Nach Entrichtung der Fischereiabgabe erhalten Sie die Abgabemarke als Nachweis. Diese ist in die Nachweiskarte einzukleben.
Wird die Fischereiabgabe über über ein digitales Vefahren entrichtet, ist der durch das Verfahren erstellte Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe ausgedruckt oder als digitales Dokument mit sich zu führen.
Voraussetzungen
Mindestalter 14 Jahre
Welche Gebühren fallen an?
- Nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres für ein Kalenderjahr: 12,00 EUR
- Nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres für fünf Kalenderjahre: 40,00 EUR
Kinder und Jugendliche von 8 bis 17 Jahre: 2,50 EUR
- Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für ein Kalenderjahr: 12,00 EUR
- Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für fünf Kalenderjahre: 40,00 EUR
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Thema Fischerei und Angeln in Brandenburg finden Sie auf der Internetseite der obersten Fischereibehörde.