BbgAföG (Brandenburgische Ausbildungsförderung)
BbgAföG (Brandenburgische Ausbildungsförderung)
Textblöcke ein-/ausklappenGern beraten wir Sie auch telefonisch oder per E-Mail. Die Antragstellung kann online oder per Post erfolgen.
Leistungsbeschreibung
Anspruch auf Landesausbildungsförderung haben Schüler, die den Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe oder einen zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform besuchen und ihren ständigen Wohnsitz im Land Brandenburg bei den Eltern haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vom Schüler:
- förmlicher Antrag BbgAföG
- Bestätigung der Meldebehörde über den aktuellen Wohnsitz oder persönliche Vorlage des gültigen Personalausweises
- Schulbescheinigung entsprechend § 2 Abs. 2 BbgAföG
- Kopie des aktuellen Bescheides über die in § 2 Abs. 4 BbgAföG genannten Leistungen (Zeile 33 - 39 des Antragsformulars)
- Vermögensnachweise zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Einkommensnachweise im Bewilligungszeitraum (z.B. Halbwaisenrente)
- Aktueller Bescheid zum Unterhaltsvorschuss
Von den Eltern:
Wenn der/die Antragsteller/in Sozialleistungen entsprechend der Zeilen 33 - 39 des Antragsformulars erhält:
- Erklärung der Elternteile
ansonsten:
- Einkommenserklärung der Elternteile
- Einkommenssteuerbescheid vorletztes Kalenderjahr (vollständige Kopie vom Finanzamt)
- Sofern der Steuerbescheid bei Antragstellung noch nicht vorliegt, ist dieser nach Erhalt unverzüglich nachzureichen.
- Lohnsteuerbescheinigung bzw. Verdienstbescheinigung für vorletztes Kalenderjahr,
- Rentenbescheid für das vorletzte Kalenderjahr (Bruttorente)
- Krankengeld netto für das vorletzte Kalenderjahr
- Leistungsnachweise über bezogenes Arbeitslosengeld bzw. sonstige Lohnersatzleistungen vom vorletzten Jahr (Nachweis, der zur Vorlage beim Finanzamt bestimmt ist)
- Wenn im vorletzten Kalenderjahr Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen wurden, bitte die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung oder Bescheidkopien (ohne Anlage zum Bescheid) vom Jobcenter vorlegen
- wenn zutreffend: aktuelle Einkünfte (Brutto) bzw. Studienbescheinigungen der Geschwister des Antragstellers
Füllen Sie die Antragsformulare sorgfältig und gut lesbar aus. Nichtzutreffende Zeilen sind zu entwerten.
Eine zügige Bearbeitung kann nur erfolgen, wenn der Antrag vollständig eingereicht wird.
Weitere Informationen zur Landesausbildungsförderung finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.
Antragsformulare sowie die Möglichkeit der Online-Antragstellung unter BbgAföG
Rechtsgrundlage
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