Fischereischein (nur für Raubfischangler)
Fischereischein (nur für Raubfischangler)
Textblöcke ein-/ausklappenIn Brandenburg muss für jedes Jahr die Fischereiabgabe bezahlt werden, um angeln zu dürfen.
Leistungsbeschreibung
Die Fischereiabgabemarken sind vor Beginn des Angelns oder Fischens in eine ausgefüllte Nachweiskarte einzukleben. Die Marken können bei den Gemeinden, bei ausgewählten Verbänden und Läden, sowie über ein Pilotprojekt unter www.angelkarten.com erworben werden.
Die Fischereiabgabe ist unaufgefordert zu bezahlen, unabhängig ob die Fischereiabgabe für ein oder für fünf Kalenderjahre bezahlt wird.
Welche Gebühren fallen an?
Für Kinder und Jugendliche von 8 bis 18 Jahren fallen für ein Jahr 2,50 € an. Erwachsene zahlen 12,00 € oder für fünf Kalenderjahre 40,00 € Fischereiabgabe.
Von der Fischereiabgabe befreit sind Personen, die Anlagen der Teichwirtschaft oder der Fischzucht und -haltung bewirtschaften. Auch befreit sind Personen, die in bewirtschafteten Anlagen, in denen die Fische nicht herrenlos sind, mit der Handangel fischen.