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Flurstück Bildung durch Zusammenlegung


  • Grundstücksvermessung

  • Liegenshaftsvermessung

  • Verschmelzung von Flurstücken

Leistungsbeschreibung

Aus mehreren Flurstücke eines Grundstücks im Sinne des Grundbuchs entsteht ein oder mehrere neue Flurstücke.

Nach Antragstellung erfolgt die Verschmelzung entweder im Zuge einer Liegenschaftsvermessung oder isoliert im Liegenschaftskataster.

Die Flurstücksverschmelzung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.

Es werden Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung erhoben.