Flurstück Bildung durch Zusammenlegung
Flurstück Bildung durch Zusammenlegung
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Grundstücksvermessung
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Liegenshaftsvermessung
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Verschmelzung von Flurstücken
Leistungsbeschreibung
Aus mehreren Flurstücke eines Grundstücks im Sinne des Grundbuchs entsteht ein oder mehrere neue Flurstücke.
Verfahrensablauf
Nach Antragstellung erfolgt die Verschmelzung entweder im Zuge einer Liegenschaftsvermessung oder isoliert im Liegenschaftskataster.
Voraussetzungen
Die Flurstücksverschmelzung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.
Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung erhoben.
Rechtsgrundlage
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