Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen


Beim Führerscheinumtausch handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.

Für den Umtausch des Führerscheins ist die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Bei der Beantragung sind

  • ein gültiger Personalausweis
  • ein biometrisches Passfoto sowie
  • der aktuelle Führerschein

vorzulegen.

Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich

Ehemalige Berlinerinnen und Berliner können unter dem Serviceportal der Fahrerlaubnisbehörde Berlin die Dienstleistung "Fahrerlaubnis - Karteikartenabschrift" mit der Möglichkeit der Online-Abwicklung unter https://service.berlin.de/dienstleistung/121596/ nutzen.

Unter diesem Link kann die Karteikartenabschrift bequem (ohne Mail oder Fax) rund um die Uhr und an 365 Tagen bei der Fahrerlaubnisbehörde Berlin beantragt werden.

Die Gebühr für den Führerscheinumtausch beträgt 30,39 Euro und beinhaltet den Direktversand des Kartenführerscheins direkt von der Bundesdruckerei nach Hause.

Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Mit der Befristung sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.

Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss bei einer Verkehrskontrolle mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen. Auch im Ausland kann es mit alten Führerscheinen zu Problemen kommen.

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  • Fahrerlaubnisbehörde