Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)


Leistungsbeschreibung

Die Ausbildungsförderung (BAföG) ermöglicht jungen Menschen eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren.

Die Ausbildungsförderung nach BAföG ermöglicht jungen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Sie können Ausbildungsförderung erhalten, wenn Sie als Schülerin oder Schüler oder als Studierende oder Studierender die erforderliche Mittel für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung anderweitig nicht aufbringen können.

Die Höhe der Förderung hängt im Falle der Bedürftigkeit von Ihrem Einkommen und Vermögen und vom Einkommen Ihrer Eltern bzw. Ihres Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners ab. Die Förderung erfolgt grundsätzlich familienabhängig.

  • Die Antragstellung kann online oder per Post erfolgen.
  • Das sogenannte Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Die Zahlung von Leistungen nach dem BAföG erfolgt frühestens ab dem Monat der Antragstellung.
  • Die Zahlung erfolgt als Überweisung durch die Landeshauptkasse Potsdam.

Wenn Sie BAföG für einen Schulbesuch beantragen wollen, müssen Sie Ihren Antrag in der Regel bei dem Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk Ihre Eltern den ständigen Wohnsitz haben, einreichen. Die Ämter für Ausbildungsförderung sind bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien Städte eingerichtet.

Wenn Sie BAföG für ein Studium beantragen wollen, müssen Sie Ihren Antrag beim Studierendenwerk am Studienort der jeweiligen Hochschule einreichen.

Wenn Sie BAföG für ein Praktikum beantragen wollen, richtet sich die Zuständigkeit danach, ob das Praktikum im Zusammenhang mit einem Schul- oder Hochschulbesuch steht. Das für die Förderung der Schul- oder Hochschulausbildung zuständige Amt für Ausbildungsförderung ist auch für die Förderung des Praktikums zuständig.

Wenn Sie BAföG für eine Auslandsausbildung (Schule, Hochschule oder ein damit in Verbindung stehendes Praktikum) beantragen wollen, wenden Sie sich an die (je nach Zielland unterschiedlichen) zentralen Auslandsämter für Ausbildungsförderung.

  • Deutsche Staatsbürger
  • EU-Bürger
  • Ausländische Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
  • Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern und ggf. des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners werden geprüft und reichen für die Finanzierung der Ausbildung nicht aus

    wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:

  • Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom vorletzten Kalenderjahr       
  • ggf. Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahreseinkommen vom vorletzten Kalenderjahr

Die zuständige Stelle informiert Sie, sofern weitere Unterlagen benötigt werden.

Es fallen keine Kosten an.

Leistungen nach dem BAföG für Schüler, Berufsfachschüler, Fachschüler und Fachoberschüler wird als Vollzuschuss ohne Darlehensanteil gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden sofern die Leistungen rechtmäßig erfolgt sind.

Den als Darlehen gewährten Anteil des BAföG (50%) für Studierende müssen Sie nach einem Studium zurückzahlen (max. 10.010,00 Euro). Näheres erfahren Sie bei den Studierendenwerken am Studienort.

BAföG erhalten Sie frühestens von Beginn des Monats an, in dem Sie die Ausbildung aufnehmen, jedoch erst, wenn Sie auch einen Antrag gestellt haben. Das Datum des Posteingangs gilt als Antragsdatum.

Ausbildungsförderung wird in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt. Danach müssen Sie einen Weiterförderungsantrag stellen. Um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden, sollten Sie den Weiterförderungsantrag mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums des vorhergehenden Antrages stellen.

Bis zu 10 Wochen bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen (kann in dieser Zeit keine abschließende Entscheidung getroffen werden, sind die Ämter gesetzlich zur Zahlung unter Vorbehalt verpflichtet). 

Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.

Wenn Sie Fragen haben wenden Sie sich telefonisch (Kontakt) gern beim Amt für Ausbildungsförderung. Wenn das zuständige Amt für Ausbildungsförderung Rückfragen an Sie hat oder noch Unterlagen benötigt, wird es Sie anschreiben. Ist Ihr Antrag vollständig und die Bearbeitung abgeschlossen, erhalten Sie nach der Bearbeitung einen Bescheid per Post zugesandt.

Kontakt


  • SG 402 Schulverwaltung / Ausbildungsförderung