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Infektionsschutzberatung


Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte überwachen die Einhaltung der Anforderungen der Hygiene insbesondere in den im Infektionsschutzgesetz genannten Einrichtungen und Anlagen. Sie wirken in Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern auf einen umfassenden Impfschutz der Bevölkerung hin. Auch Fragen von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten werden beantwortet.

Eine dieser Krankheiten ist Tuberkulose. Näheres dazu finden Sie hier Tuberkuloseberatung.

Wir bitten Sie Vorfälle zum Infektionschutz zu melden. Näheres dazu finden sie hier Infektionsschutzmeldung.

Leistungsbeschreibung

Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten Infektionskrankheiten, z. B.: Wie sollte man sich im Ernstfall verhalten? Wie sind die Übertragungswege? Wie groß ist die Ansteckungsgefahr?

Der Öffentliche Gesundheitsdienst, vor allem die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte, überwacht die Einhaltung der Anforderungen der Hygiene insbesondere in den im Infektionsschutzgesetz genannten Einrichtungen und Anlagen, beispielsweise in Kitas, Schulen, Krankenhäusern, Arztpraxen und Obdachloseneinrichtungen. Er wirkt in Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern auf einen umfassenden Impfschutz der Bevölkerung hin.

Neben den niedergelassenen Ärzten beantworten auch die Mitarbeitenden in den Gesundheitsämtern Fragen von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten. Dazu gehören Fragen zu den Übertragungswegen und zu Gefahr von Ansteckungen.

Daneben bieten die Gesundheitsämter Beratungen zur Tuberkulose und zu sexuell übertragbaren Krankheiten sowie zu HIV/AIDS an. Sie geben Auskunft zu Anforderungen im Zusammenhang mit Trinkwasser und Badegewässern sowie bei Schädlingsbefall. In vielen Gesundheitsämtern gibt es darüber hinaus auch die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.

Bürgerinnen und Bürger wenden sich telefonisch oder schriftlich an das zuständige Gesundheitsamt und vereinbaren ggf. einen Beratungs- oder Impftermin.

keine

Dies ist abhängig von der gewünschten Leistung. Für weitere Informationen, wenden Sie sich bitte direkt an das Gesundheitsamt.

Die Gebühren für die Leistungen der Gesundheitsämter richten sich insbesondere nach der Gebührenordnung des MSGIV.

Dies ist abhängig von der Art der Leistung. Näheres kann der Internetseite des zuständigen Gesundheitsamtes entnommen werden.

Ziel des Infektionsschutzes ist es, dem Auftreten von übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Aufgaben sind u.a.:

  • Ermittlungen und Umgebungsuntersuchungen beim Auftreten von Infektionskrankheiten
  • Festlegung und Überwachung von Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten
  • Erfassung von Infektionskrankheiten
  • Tägliche oder ggf. sofortige Meldung von infektiösen Erkrankungen an das Landesgesundheitsamt
  • Überwachung und Beurteilung der epidemiologischen Lage in der Region
  • Enge Zusammenarbeit mit Arztpraxen, Laboren, Krankenhäusern und Kliniken sowie Gemeinschaftseinrichtungen usw.
  • Ahndung von Verstößen gegen die Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)