Leistungen zur Sozialen Teilhabe für Vorschulkinder
Leistungen zur Sozialen Teilhabe für Vorschulkinder
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungen zur Sozialen Teilhabe stellen die behinderungsbedingt notwendige Unterstützung in allen Lebensbereichen sicher.
Sie werden am häufigsten nachgefragt, denn sie umfassen die gesamten Unterstützungsleistungen für behinderte Menschen, die mit der selbstbestimmten und möglichst eigenständigen Bewältigung des Alltags, mit dem Wohnen, mit Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung und der Unterhaltung sozialer Beziehungen einhergehen.
Für Kinder im Vorschulalter ist der Vermögensunabhängige Antrag zu nutzen. Ab dem Erreichen der 1. Klasse ist der vermögensabhängige Antrag zu nutzen. Bei fehlerhaften Anträgen kann von einer Beabreitung abgesehen werden.
Leistungsbeschreibung
Leistungen zur Sozialen Teilhabe sind insbesondere:
- Leistungen für Wohnraum,
- Assistenzleistungen,
- Heilpädagogische Leistungen für Kinder,
- Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie,
- Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten,
- Leistungen zur Förderung von Verständigung,
- Leistungen zur Mobilität,
- Hilfsmittel,
- Besuchsbeihilfen.
Diese Leistungen können Menschen erhalten, die aufgrund einer Behinderung nicht uneingeschränkt am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können und denen die notwendige Unterstützung nicht durch Dritte erbracht oder gewährt wird.
Dies können entweder andere Sozialleistungsträger sein, aber auch Menschen aus dem persönlichen Umfeld. Der möglichen Leistungsgewährung geht eine umfassende Bedarfsermittlung voraus.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Eingliederungshilfeleistungen
- Erklärung über Einkommen und Vermögen
- Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB IX
- wenn eine gesetzliche Betreuung eingerichtet ist: Betreuerausweis oder Vollmacht
- wenn vorhanden: medizinische Unterlagen und Gutachten; ggf. Verweis darauf, dass diese im Sozialamt bereits vorliegen
- Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht
- Nachweise zum individuellen Einkommen (Renten, Pflegeleistungen etc.)
Je nach Einzelfall kann das Sozialamt weitere Unterlagen abfordern!
Rechtsgrundlage
§ 76 SGB IX i. V. m. §§ 113 ff. SGB IX