Negativtest vor Abschluss des Grundstückskaufvertrages


Das Negativattest soll vor Abschluss des Grundstückskaufvertrages eingeholt werden und darf nicht älter als 6 Monate sein.

Angaben zum Grundstück (Gemarkung, Flur- und Flurstücksbezeichnung)

Antrag kann formlos eingereicht werden

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