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Leistungsbeschreibung

In Brandenburg regelt die Verordnung über die Erhebung jagdstatistischer Daten die Erfassung von Grunddaten, Strecken- und Wildschadensmeldungen sowie Bestandes- beziehungsweise Besatzdaten über jagdbare und ausgewählte nicht jagdbare Tierarten in allen Jagdbezirken des Landes, unabhängig von Eigentums- beziehungsweise Rechtsformen.

Zur Bearbeitung von nachfolgenden Fragestellungen werden zunehmend auch jagdstatistische Angaben herangezogen.

  • Verbreitung, Populationsentwicklung und Gefährdung von Tierarten
  • im Verkehrswegebau
  • bei der Beurteilung von Verkehrsgefährdungen (Wildunfallschwerpunkte)
  • Bestimmung der Wanderkorridore von Tierarten
  • Festlegung von Grünbrücken-Standorten
  • Bekämpfung von Tierseuchen, wie Schweinepest und Vogelgrippe
  • Erarbeitung landschaftsökologischer Modelle
  • Festlegung von Naturschutzgebieten
  • und andere

Landes- und Bundesrecht, siehe Rechtsgrundlagen Jagdrecht