Katasterauskünfte / Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
Katasterauskünfte / Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Informationen des amtlichen Vermessungswesens werden als Geobasisinformationen bezeichnet. Geobasisinformationen werden in analoger oder digitaler Form bereitgestellt. Für die Bereitstellung von Geobasisinformationen ist ein Antrag erforderlich.
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster:
- Liegenschaftskarte
- Flurstücks- und Eigentumsnachweis
- Flurstücksnachweis
- Grundstücksnachweis
- Bestandsnachweis
Personenbezogene Geobasisinformationen
Geobasisinformationen ohne direkten Personenbezug sind inhaltlich uneingeschränkt allen bereitzustellen.
Für die Bereitstellung von personenbezogenen Geobasisinformationen ist das Vorliegen eines berechtigten Interesses erforderlich. Dieses hat der Antragsteller ausdrücklich schriftlich darzulegen. Das berechtigte Interesse ist ein öffentliches oder privates, verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse. Damit hat zunächst jeder ein berechtigtes Interesse, der ein Recht am Grundstück hat. Daneben können rein tatsächliche oder rein persönliche Interessen zur Benutzung berechtigen.
Zur Glaubhaftmachung sind der bereitstellenden Stelle Tatsachen vorzutragen, die überzeugende Anhaltspunkte für die Richtigkeit des Vorbringens geben und das berechtigte Interesse darlegen.
Formen der Bereitstellung
Die Bereitstellung der Geobasisinformationen erfolgt durch Gewährung von Einsichtnahme, durch Auskünfte und Auszüge. Darüber hinaus kann die Bereitstellung auch mittels automatisierter Abrufverfahren, durch regelmäßige Datenübermittlung oder über Geodienste erfolgen.
Was sollten Sie beachten
- Die Bereitstellung von Eigentumsnachweisen ist nur bei der Darlegung eines berechtigten Interesses möglich.
- Die Einsicht in Archivunterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- evtl. Vollmachten, Erbnachweise, sonstige Legitimationen, vorhandene Altunterlagen
- Kontaktangaben (Telefon, E-Mail)
- Rechnungsadresse
Welche Gebühren fallen an?
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind kostenpflichtig.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
PDF-Datei: schriftlicher Antrag per Post, Fax oder E-Mail