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Kindertagesbetreuungen in Tagespflege


Leistungsbeschreibung

Wünschen Personensorgeberechtigte eine Betreuung ihrer Kinder in Kindertagespflege, sollte der Antrag frühzeitig (mindestens einen Monat vor Beginn) gestellt werden, um eine für das Kind geeignete Kindertagespflegestelle auswählen zu können.

In der Übersicht sind die Kindertagespflegepersonen aufgeführt.

Für die Berechnung des Kostenbeitrages/Elternbeitrages sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • letzten drei Netto-Lohn-/Gehaltsbescheinigungen
  • Arbeitslosengeld-I-Bescheid(e) von der Agentur für Arbeit
  • Arbeitslosengeld-II-Bescheid(e) (mit allen Berechnungsbögen)
  • Sozialhilfebescheid(e)
  • BAföG-/BAB-Bescheid(e)
  • Rentennachweis(e)
  • Nachweis über Leistungen nach dem Bundeselterngeldgesetz
  • Kindergeldnachweis (wie aktueller Kontoauszug)
  • Krankengeldnachweis(e) (auch Kinderpflegekrankengeld)
  • erhöhte Werbungskosten, nachgewiesen durch aktuellen Steuerbescheid (nicht älter als 3 Jahre)
  • Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung
  • Unterhaltsleistungen für das Kind/die Kinder (auch für Kinder die nicht im Haushalt leben)
  • Namen und Geburtsdaten weiterer im Haushalt lebender Kinder
  • Geburtsurkunde des Kindes, bei abweichendem Familiennamen
  • bei Selbständigkeit (Steuerbescheid oder Betriebswirtschaftliche Auswertung)
  • Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
  • Wohngeldbescheid

 

Personensorgeberechtigte haben Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung in Form von Kindertagespflege zu entrichten.

Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach dem anzurechnenden Einkommen der Personensorgeberechtigten (vgl. Tagespflegekostenbeitragssatzung Landkreis Uckermark)