Kulturförderung
Kulturförderung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Der Landkreis Uckermark fördert kulturell und künstlerisch tätige Vereine, Institutionen, Gruppen und Einzelpersonen, die durch ihre Initiativen und Projekte das kulturelle Leben in der Uckermark mitgestalten und entwickeln.
Die Förderung erfolgt auf Antrag gemäß der Richtlinie für die Vergabe von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im kulturellen Bereich, in Kraft getreten am 01.04.2019.
Zuwendungsfähig sind nur solche Vorhaben, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Antrag wird nur angenommen, wenn die Maßnahme nach der Antragsstellung beginnt.
Als Maßnahmebeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Baugrunduntersuchung, Grunderwerb und Herrichten des Grundstücks (zum Beispiel Gebäudeabbruch, Planieren) nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung. In der Regel werden Kosten für Planung (z. B. Architektenleistungen) und Genehmigungen bei Baumaßnahmen nicht gefördert.
Mit einem Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn wird eine Anerkennung des Maßnahmezeitraums vor einer möglichen Bewilligung beantragt. Im Einzelfall kann das zuständige Amt Ausnahmen zulassen. Es entsteht dadurch kein Anspruch auf eine Förderung. Das wirtschaftliche Risiko trägt der Antragsteller in voller Höhe selbst, da der Antrag trotz vorzeitigen Maßnahmebeginns unter Umständen auch abgelehnt wird und keine Bewilligung von Fördermittel erfolgen kann oder Fördermittel unterhalb der Antragssumme bewilligt werden.