Schülerbeförderung
Schülerbeförderung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Als Träger der Schülerbeförderung unterstützt der Landkreis Uckermark die Schüler bei der Bewältigung des Schulweges.
Für Schüler mit dem Hauptwohnsitz in der Uckermark bietet der Landkreis unter bestimmten Voraussetzungen die Ausgabe von Schülerfahrausweisen, die Erstattung von Schülerbeförderungskosten oder die Organisation eines Schülerspezialverkehres an.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Teilnahme an der Schülerbeförderung und ein Passbild
- Antrag auf Schülerspezialverkehr mit vorübergehender oder dauernder Behinderung mit entspr. amtsärztlichen Gutachten
- Antrag auf Erstattung von Schülerfahrtkosten
Rechtsgrundlage
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Anträge / Formulare
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Was sollte ich noch wissen?
Für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 besteht die Möglichkeit, das kostenfreie Schülerticket für den Landkreis Uckermark als Haustarif der UVG mbH zu beantragen.
Voraussetzung dafür ist, dass die Schüler ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Uckermark haben und allgemeinbildende Schulen im Landkreis Uckermark besuchen. Gleiches gilt für Schüler in einer schulischen beruflichen Ausbildung im Landkreis Uckermark und mit Hauptwohnsitz im Landkreis Uckermark.
Nach Ausgabe kann dieses Ticket an jedem Tag des Jahres für Fahrten mit dem ÖPNV und SPNV innerhalb des Landkreises Uckermark genutzt werden. Mit anderen Tarifangeboten des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) ist dieses Ticket nicht kombinierbar bzw. kann dieses Ticket nicht aufgewertet werden.
Die erstmalige Ausgabe erfolgt ab dem 01.09.2023. Die Abgabe eines Passbildes ist für die Erstellung des kostenfreien Schülertickets nicht erforderlich.
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Hinweise / Besonderheiten
Alle Veränderungen, z.B. Wohnortwechsel, Schulwechsel, Namensänderung usw., sind dem Träger der Schülerbeförderung mitzuteilen.