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Unterkunft und Verpflegung


Leistungsbeschreibung

In der beruflichen Ausbildung bestehen Angebote der finanziellen Unterstützung.

Auszubildende, die während des Besuches der Berufsschule eine auswärtige Unterkunft in Anspruch nehmen, können einen Zuschuss zu den entstandenen Kosten für Unterkunft und Verpflegung beantragen.

Wesentliche Voraussetzung dafür ist ein im Land Brandenburg abgeschlossener Ausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung.

Außerdem muss der Zeitaufwand für die tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Berufsschule mehr als drei Stunden betragen.

Die Anträge sind jeweils nach Ablauf eines Schulhalbjahres zu stellen, spätestens jedoch bis zum 31. März für das vorangegangene erste Schulhalbjahr bzw. bis zum 30. September für das vorangegangene zweite Schulhalbjahr.

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der entstandenen Kosten, höchstens jedoch 10,00 Euro pro Anwesenheitstag.

  • Der Berufschüler bzw. die Berufsschülerin muss eine Ausbildung im dualen System absolvieren.
  • Der ausbildungsvertragsabschließende Betrieb muß seinen Sitz im Landkreis Uckermark haben (im Ausbildungsvertrag ersichtlich).
  • Kopie des Ausbildungsvertrages
  • Kopie des Turnusplanes der Berufsschule
  • Bestätigung der Berufsschule über die Teilnahme am Unterricht (siehe Antragsformular – Anlage A)
  • Originalrechnungen / -belege sowie Zahlungsnachweise (Kontoauszüge / Quittungen) für Unterkunft und Verpflegung

Keine.

  • für das gesamte erste Schulhalbjahr: März
  • für das gesamte zweite Schulhalbjahr: September
  • Die Ausbildungsstätte muss sich im Landkreis Uckermark befinden.
  • Die Ausbildung muss im dualen System erfolgen.