Vaterschaftsanerkennung und Verpflichtung zum Unterhalt


Leistungsbeschreibung

Eine Vaterschaftsanerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter, um rechtswirksam zu werden. Diese muss innerhalb von 12 Monaten nach der Anerkennung erfolgen.

  • Ausweisdokumente (z. B. Personalausweis)
  • Geburtsurkunde des Kindes

Gebühren für die Anfertigung von Kopien entsprechend der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung.

Beurkundungen gemäß §§ 59, 60 SGBVIII

1. je Urkundensatz:

(eine Urschrift und eine Abschrift für jeden Beteiligten) 30,00 EUR

2. jede weitere vollstreckbare Ausfertigung 30,00 EUR

3. Beglaubigungen von Ausfertigungen, Abschriften, Auszügen oder Ablichtungen je Seite 10,00 EUR

4. Abschriften je angefangene Seite im Format A4 10,00 EUR

Kontakt


  • SG Vormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften, Beurkundungen, Unterhaltsvorschuss