Vaterschaftsanerkennung und Verpflichtung zum Unterhalt
Vaterschaftsanerkennung und Verpflichtung zum Unterhalt
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Eine Vaterschaftsanerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter, um rechtswirksam zu werden. Diese muss innerhalb von 12 Monaten nach der Anerkennung erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokumente (z. B. Personalausweis)
- Geburtsurkunde des Kindes
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren für die Anfertigung von Kopien entsprechend der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung.
Beurkundungen gemäß §§ 59, 60 SGBVIII
1. je Urkundensatz:
(eine Urschrift und eine Abschrift für jeden Beteiligten) 30,00 EUR
2. jede weitere vollstreckbare Ausfertigung 30,00 EUR
3. Beglaubigungen von Ausfertigungen, Abschriften, Auszügen oder Ablichtungen je Seite 10,00 EUR
4. Abschriften je angefangene Seite im Format A4 10,00 EUR
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- DOCX-Datei:
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