Vereinigung / Verschmelzung
Vereinigung / Verschmelzung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Vereinigung von Grundstücken ist ein grundbuchrechtlicher Vorgang, bei dem auf Antrag der im Grundbuch eingetragenen oder künftigen Eigentümer bisher selbständige Grundstücke zu einem Grundstück zusammengefasst werden. Die Grundstücke müssen eine örtliche und wirtschaftliche Einheit bilden.
Unter der Verschmelzung von Flurstücken wird die katastertechnische Zusammenfassung benachbarter Flurstücke zu einem Flurstück verstanden. Die Verschmelzung setzt neben dem örtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang voraus, dass die betreffenden Flurstücke nur einem Grundstück im Rechtssinn angehören, d.h. gegebenenfalls ist eine vorherige Vereinigung nötig.
Verfahrensablauf
- Terminvereinbarung
- Der Antrag auf Vereinigung wird in den Geschäftsräumen des Kataster- und Vermessungsamtes aufgenommen und beurkundet.
- Mitzubringen ist unbedingt ein gültiges Personaldokument, wie z.B. der Personalausweis.
- Bei der Verschmelzung wird ein formloser Antrag mit Angabe der Gemarkung, der Flur und des Flurstückes, ggf. die Lagebezeichnung (Straße, Hausnummer) gestellt.
Voraussetzungen
- Die im Grundbuch eingetragenen oder künftigen Grundstückseigentümer.
- Bei mehreren Eigentümern müssen alle Eigentümer den Antrag auf Vereinigung unterschreiben und sich ausweisen können.
- Die Antragsberechtigten können sich zur Abgabe der Erklärung eines Vertreters bedienen. Der Vertreter hat sich durch eine notariell beglaubigte Vollmacht auszuweisen.
Hinweis: Wird der Vereinigungsantrag durch die künftigen Eigentümer gestellt, kann die Vereinigung der Grundstücke erst im Grundbuch eingetragen werden, nachdem sie selbst als Eigentümer im Grundbuch eingetragen worden sind.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
- Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz - BbgVermG)
- Grundbuchordnung
- Beurkundungsgesetz