Vermögensrechtliche Ansprüche
Vermögensrechtliche Ansprüche
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen des Landkreises Uckermark wurde zum 30.6.2001 aufgelöst.
Die noch verbleibenden Restaufgaben werden durch das Rechtsamt wahrgenommen.
Während der Sprechzeiten sind die Mitarbeiter für Sie da, vorherige Terminabsprachen sind jedoch zweckmäßig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Aktenzeichen des Verfahrens
- Vollmacht des Antragstellers/ Beteiligten
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren für Kopien (0,25 EUR / A4-Seite) + Grundgebühr von 12,00 EUR (Archivgebühr, da die Akten vom Kreisarchiv herauszusuchen sind)
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