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Verpflichtungserklärung - Einladung visapflichtiger Ausländer


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Bekannte, Freunde oder Verwandte aus dem Ausland einladen möchten, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, müssen Sie sich auf einem bundeseinheitlichen Vordruck verpflichten, für alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt des Ausländers entstehen können, aufzukommen.

Dazu zählt insbesondere der Lebensunterhalt, Unterkunft, Krankenversicherungsschutz und erforderlichenfalls auch die Ausreisekosten. Die Ausländerbehörde hat das Vorliegen dieser finanziellen Leistungsfähigkeit zu prüfen. Leider ist die Bestätigung der finanziellen Leistungsfähigkeit bei Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII nicht möglich.


Bei der Prüfung der finanziellen Leistungfähigkeit des sich Verpflichtenden muss die Ausländerbehörde insbesondere die Pfändungsfreigrenzen nach den §§ 850 ff der Zivilprozessordnung (ZPO) sowie bestehende gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigen.

Sind die Pfändungsfreigrenzen unterschritten, ist zur Vermeidung unzumutbarer Härten (z. B. bei engen Verwandtschaftsverhältnissen) die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung (z. B. durch Hinterlegung einer Kaution) möglich.

Nähere Informationen erhalten Sie in der Auländerbehörde.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Ihren Personalausweis,
  • die persönlichen Angaben zu Ihrem Gast. Neben den Angaben zur Person wird auch die gegenwärtige Anschrift und die Nummer des Passes benötigt.
  • aktueller Einkommensnachweis, Krankenversicherungsnachweis
  • Kopien der Einkommensnachweise der letzten drei Monates, Kopie des Mietvertrages, ggf. Krankenversicherungsnachweis für den Gast/die Gäste

Einladungen mit Verpflichtungserklärung: 29 EUR