Universalantrag auf Gewährung von Leistungen nach SGB IX, XII, BVG, AsylbLG Information nach Art.13


Folgende Anlagen sind dem Antrag von der antragstellenden Person, deren Ehe-Lebenspartner*in und weiteren Haushaltsmitgliedern beizufügen:

  • Nachweis zum Aufenthaltsstatus
  • Nachweis zur Scheidung / Trennung
  • Nachweis über Vormund / Pflegekraft / Betreuung
  • Nachweis über Aufenthalt im Ausland
  • bei beantragten Leistungen für Mehrbedarfe
  • Nachweis über eine Schwangerschaft
  • Nachweis über eine kostenaufwendige Ernährung
 

Belege/ Bescheinigungen / Nachweise

  • zum Einkommen
  • zu Ausgaben in Zusammenhang mit dem Einkommen
  • zum Vermögen im In- und Ausland
  • Kraftfahrzeug Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorlegen


Weitere Nachweise bei

  • Grundbesitz / Eigentum im In- und Ausland
    Grundbuchauszug und Fotos
  • Leistungen der Pflegeversicherung
    entsprechenden Bescheid
  • Vertraglich gesicherte Ansprüche gegen Dritte
    Kopie des Vertrages
  • Unterhaltstitel oder eine Unterhaltsvereinbarung
    Kopie Unterhaltstitel / Vereinbarung

Die Bildungs- und Teilhabeleistungen sind von diesem Antrag umfasst, mit Ausnahme der Lernförderung. Lernförderung ist gesondert zu beantragen. Für die tatsächliche Gewährung dieser Leistungen ist der Bedarf mit entsprechenden Unterlagen nachzuweisen. Weisen Sie Ihren Bedarf nicht nach, wird auf eine Bescheiderteilung verzichtet. Für Einzelheiten wenden Sie sich an Ihr Jobcenter oder den zuständigen kommunalen Träger.

Es werden zunächst grundlegende Daten abgefragt. Sie benötigen hierzu Kenntnis zu den folgenden Themen:

  • die antragstellende Person,
  • alle im Haushalt lebenden Personen
  • Ihre Wohnung,
  • Ihre Lebenssituation, 
  • Ihre schulische und berufliche Ausbildung und Tätigkeit
  • Ihr Einkommen und Vermögen.

Soweit Nachweise erforderlich sind, werden diese entsprechend abgefragt.

Neben den Daten für die antragstellende Person werden auch Angaben für folgende Personen und Einrichtungen abgefragt. Bitte halten Sie die Angaben und eventuell erforderliche Nachweise bereit.

  • Ehe- und Lebenspartner*in
  • weitere Personen der Haushaltsgemeinschaft
  • nicht im Haushalt lebende Angehörige
  • Arbeitgeber*innen
  •  gegebenenfalls Vormund, Betreuer*in oder Pflegekraft



Die bearbeitende Stelle braucht diese Informationen, um Ihr Anliegen prüfen zu können.