Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach §112 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) durch Kostenübernahme von heilpädagogischen Maßnahmen


Leistungsbeschreibung

Menschen mit Behinderung brauchen oft Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen. Diese Unterstützung sollen insbesondere die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung gewährleisten.

Das Ziel ist eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Leben. Die Eingliederungshilfe umfasst verschiedene Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderungen.

Mit diesem Antrag können Sie Leistungen der Eingliederungshilfe in Form einer Kostenübernahme von heilpädagogischen Maßnahmen benatragen.

Die heilpädagogischen Maßnahmen ersetzen keine kassenärztlichen Fördermaßnah- men und Therapien. Diese sind vorrangig auszuschöpfen, um dem Kind eine Weiterent- wicklung in den unterschiedlichen Unterstützungsbereichen wie z.B. Sprache zu ermöglichen.

Gegebenenfalls sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Ärztliche Stellungnahmen / Medizinische Berichte (nur bei Erstantrag notwendig)
  • Kopie  Gutachten Pflegebedürftigkeit
  • Kopie  Schwerbehindertenausweis
  • bei ausländischer Staatsangehörigkeit Nachweis über den Aufenthaltsstatus

Sie benötigen grundlegende Kenntnis zu folgenden Punkten.

  • das Kind, das die Leistung empfangen soll
  • Ursachen der Behinderung
  • Angaben zur familiären Situation und den Eltern