Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach §108 Absatz 1 SGB IX - abhängig von Einkommen und Vermögen


Leistungsbeschreibung

Menschen mit Behinderung brauchen oft Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen. Diese Unterstützung sollen insbesondere die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung gewährleisten.

Das Ziel ist eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Leben. Die Eingliederungshilfe umfasst verschiedene Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderungen.

Mit diesem Antrag können Sie Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 108 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) beantragen.

  • Ärztliche Stellungnahme
von der antragstellenden Person (Leistungsempfänger*in)
  • Nachweis zum Aufenthaltsstatus - bei ausländischer Staatsangehörigkeit
  • Kopie Schwerbehindertenausweis
  • Nachweis zur Pflegebedürftigkeit / Pflegegrad
    ​Gutachten oder Untersuchungsberichte 
  • Nachweis zum Aufenthalt in einer Einrichtung
  • Kopie der Bestallungsurkunde / Vollmacht der gesetzlichen Betreuung
  • sonderpädagogisches Fördergutachten für den Schulbesuch

 

Je nach Einzelfall sind verschiedene Nachweise zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Haushaltsmitglieder erforderlich und werden im Antrag genannt, beispielsweise:

  • Nachweise zum Einkommen des Vorvorjahres  (2 Jahre vor dem aktuellen Jahr)
    • Einkommenssteuerbescheid 
    • Einkommensnachweise (zum Beispiel Rentenbescheide, Gehalts- oder Lohnabrechnung)
  • Nachweise über Ausgaben
  • Vermögensnachweise (zum Beispiel Sparbücher, Bausparverträge, Angaben zu Immobilien und Grundstücke)

Sofern Sie auch existenzsichernde Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) beantragen wollen, ist hierfür ein gesonderter Antrag zu stellen.

Es werden grundlegende Kenntnisse zu folgenden Punkten benötigt.

  • die antragstellende Person / Leistungsempfänger*in
  • Ihre Wohnung
  • Art und Ursache der Behinderung
  • weitere Personen der Haushaltsgemeinschaft (zum Beispiel Eltern, Partner, Kinder)
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Haushaltsgemeinschaft
    • Einkommen
    • Vermögen
    • Immobilien und Grundstücke

Neben den Daten für die antragstellende Person (Leistungsempfänger*in) werden auch Angaben für folgende Personen und Einrichtungen abgefragt. Bitte halten Sie die Angaben und eventuell erforderliche Nachweise bereit.

  • Gesetzliche Vertretung der antragstellenden Person (Leistungsempfänger*in)
  • Bevollmächtigte Person
  • Ehe- und Lebenspartner*in
  • Leibliche Eltern
  • Erziehungsberechtigte Personen
  • Verwandte wie Eltern und Kinder
  • Pflegeeinrichtung / stationäre Einrichtung
  • Arbeitgeber*in