Antrag auf Eingliederungshilfe nach §§ 90 bis 150 SGB IX zum Besuch der Regelschule


Leistungsbeschreibung

Menschen mit Behinderung brauchen oft Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen. Diese Unterstützung sollen insbesondere die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung gewährleisten.

Das Ziel ist eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Leben. Die Eingliederungshilfe umfasst verschiedene Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderungen.

Mit diesem Antrag können Sie Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§ 90 bis 150 (Eingliederungshilferecht) Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) beantragen.

Bitte fügen Sie dem Antrag gegebenenfalls folgende Unterlagen bei:

  • Berichte der Frühförderstelle, des Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) 
  • Ärztliche Gutachten und Berichte mit Diagnose/n, Therapie- und Förderbedarf
  • Eventuell weitere therapeutische Berichte (zum Beispiel Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Ähnliches)
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden) in Kopie
  • Nachweis zur Krankenversicherung
  • Nachweis zum Pflegegeld
  • Entbindung von der Schweigepflicht

Sie benötigen grundlegende Kenntnis zu folgenden Punkten.

  • das Kind, das die Leistung empfangen soll
  • Ursachen der Behinderung
  • Angaben zur familiären Situation und den Eltern

Neben den Daten für die antragstellende Person werden auch Angaben für folgende Personen und Einrichtungen abgefragt. Bitte halten Sie die Angaben und eventuell erforderliche Nachweise bereit.

  • Angaben zu den erziehungsberechtigten Personen
    • Leibliche Eltern
    • Adoptiveltern
    • andere Personen (Pflegeeltern)
  • Geschwister
  • Schule
  • Krankenversicherung