Weiterbewilligungsantrag auf Eingliederungshilfe entsprechend SGB IX zur Kostenübernahme Information nach Art.13


Leistungsbeschreibung

Menschen mit Behinderung brauchen oft Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen. Diese Unterstützung sollen insbesondere die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung gewährleisten.

Das Ziel ist eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Leben. Die Eingliederungshilfe umfasst verschiedene Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderungen.

Mit diesem Antrag können Sie einen bestehenden Anspruch auf Eingliederungshilfe verlängern lassen.

Sie müssen Unterlagen beifügen, welche die Veränderungen in der Lebenssituation, vom Einkommen und Vermögen belegen.

Es fallen keine Kosten an.

Die Unterlagen zur Entscheidung über die Weiterbewilligung müssen rechtzeitig vor Ablauf der bisherigen Leistungen der sachbearbeitenden Stelle vorgelegt werden. In der Regel sollten Sie daher diese spätenstens 4 Wochen vorher einreichen.

Der rechtliche Hintergrund für die Weiterbewilligung beruhen auf den Bestimmungen aus dem Sozialgesetzbuch IX.

Es werden die Angaben abgefragt, die für die Beurteilung einer Weitebewilligung erfordelrich sind. Dazu sollten Sie vor allem das Datum des ursprünglichen Antrages und das Aktenzeichen vom Bewilligungsbescheid zur Hand haben.