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Informationen zum Bürgergeld


Erstantrag, Weiterbewilligung, Veränderungsmitteilung

Leistungsbeschreibung

Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, die Sie von uns erhalten, orientieren sich an Ihrem individuellen Bedarf und werden nur auf Antrag gewährt. Sie setzen sich aus dem Regelbedarf sowie den anteiligen angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Mehrbedarfe oder ein einmaliger Bedarf geltend gemacht werden.

Regelbedarfe - Geld für den Lebensunterhalt

Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab. Die Höhe ist unterschiedlich und hängt unter anderem vom Familienstand und dem Alter ab.

Die Regelbedarfe betragen ab dem 01.01.2024 bundeseinheitlich:

Beschreibung

Regelbedarf in Euro

Alleinstehender/­Haushaltsvorstand

563,00 Euro

Volljährige Partner

506,00 Euro

Personen zwischen 18 Jahre und 24 Jahren

451,00 Euro

Kinder von 14 bis 17 Jahren

471,00 Euro

Kinder von 6 bis 13 Jahren

390,00 Euro

Kinder unter 6 Jahren

357,00 Euro

Sofortzuschlag für Kinder

Mehrbedarf

Sozialversicherung

Einmalige Leistungen

Bedarf für unterkunft und Heizung

Einkommen und Vermögen

Hinweis zu Antragsformularen, Bescheiden und Schreiben des Jobcenters:

Die Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 führt dazu, dass die Anträge, Bescheide und Schreiben des Jobcenters angepasst werden. Dies erfolgt Schritt für Schritt. Deshalb kann es vorkommen, dass Sie in der Übergangsphase Schreiben oder Antragsformulare des Jobcenters erhalten, die die Bezeichnungen „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ enthalten.