Antrag nach § 152 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Schwerbehindertenrecht -
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Antrag auf erstmalige Feststellung oder auf Neufeststellung wegen Verschlimmerung des Gesudheitszustandes bzw. Geltendmachung weiterer gesundheitlicher Beeinträchtigungen, auf Zuerkennung von Markenzeichen oder Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises.
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