Antrag nach § 152 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Schwerbehindertenrecht -
Antrag nach § 152 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Schwerbehindertenrecht -
Textblöcke ein-/ausklappenAntrag auf erstmalige Feststellung oder auf Neufeststellung wegen Verschlimmerung des Gesudheitszustandes bzw. Geltendmachung weiterer gesundheitlicher Beeinträchtigungen, auf Zuerkennung von Markenzeichen oder Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises.